Gehaltstafel Fotohandel 2023

Alle Beträge in EUR und brutto

Lehrlingseinkommen




1. Lehrjahr
800,-

2. Lehrjahr
1025,-

3. Lehrjahr
1300,-




Gehaltstabelle


CDEFGH

Stufe 1

1. bis 3. Jahr

1945,-2041,-2208,-2508,-3102,-3817,-

Stufe 2

4. bis 6. Jahr

2029,-2181,-2405,-
2805,-3430,-4173,-

Stufe 3

7. bis 9. Jahr

2132,-2327,-2602,-3102,-3759,-4533,-

Stufe 4

10. bis 12. Jahr

2233,-2475,-2800,-3400,-4086,-4891,-

Stufe 5

ab 13. Jahr

2341,-2624,-2994,-3698,-4414,-5248,-

ERKLÄRUNG BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN

3.3. Beschäftigungsgruppe C

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.3.1. Arbeitnehmerinnen, die standardisierte Aufga- benstellungen nach allgemein umschriebenen Vor- gaben und Arbeitsanweisungen eigenständig bear- beiten. Sie sind für ein ordnungsgemäßes Arbeitser- gebnis verantwortlich und haben einen dem Verant- wortungsbereich entsprechenden Entscheidungs- spielraum. Die Tätigkeit erfordert grundlegende Kom- munikationskompetenzen, Kundenorientierung und Teamfähigkeit, weil im regelmäßigen Kontakt mit Kundinnen und/oder Lieferantinnen oder in der Zu- sammenarbeit mit Kolleginnen Informationen ausge- tauscht und einfache Beratungen durchgeführt wer- den.

Die Tätigkeiten erfordern Fach- und Sachkenntnisse, die für die Bearbeitung standardmäßiger kaufmänni- scher und/oder administrativer Aufgaben erforder- lich sind.

Ferner Arbeitnehmerinnen, die eine Lehre als Einzel- handelskauffrau oder eine kaufmännisch administra- tive Lehre (alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrberufs Bürokauffrau ersetzen) oder eine fachlich gleichwerti- ge Schulausbildung (gemäß Erlass nach § 34 BAG) absolviert haben. Sowie Arbeitnehmerinnen mit einem gleichwertigen Qualifikationserwerb oder nach einer mindestens vierjährigen facheinschlägigen Berufser- fahrung. Arbeitnehmerinnen der Arbeitswelt Verkauf/Vertrieb, die eine oder mehrere der nachstehenden Standardtätigkeiten in den folgenden vier Tätigkeitsfeldern ausüben:

Bedienung

• Ermitteln des Kundenwunsches, damit verbundene einfache Auskünfte, die mit einer abgeschlossenen facheinschlägigen Ausbildung wie zB Lehrab- schlussprüfung im Einzelhandel, leistbar sind

• Ausfolgung der gewünschten Ware

• Reklamations- und/oder Umtauschvorgänge, die einen standardisierten Prozess auslösen und nach genauen Vorgaben der Arbeitgeberin bearbeitet werden

• Das Herstellen von Produkten durch das Zusammenstellen von Waren nach einer vorgegebenen Anleitung

Überwachung

Einfache Prüfungen, Kontrollen im Zuge des Verkaufs- prozesses (zB in der Diebstahlprävention = Taschen- kontrollen) oder im Rahmen der Anlieferung (= Liefe- rantinnendiebstahl), Plausibilitätsüberprüfungen (Da- tumskontrolle Frischware, Abwiegen der losen Ware, etc).

Kassiervorgang

Rechnergestütztes Erfassen des Warenpreises und der Rechnungssumme, Abwicklung der baren und unba- ren Zahlungsvorgänge und Ausfolgen der Rechnung.

Abwicklung

• Erfassen der Ware, fachgerechtes einpacken oder verpacken der Ware

• Plausibilitätsprüfungen von Bestellungen auf Basis von Systemvorschlägen mit Durchführung von ge- ringfügigen Anpassungen

• Erläuterung von betriebsspezifischen Rahmenbe- dingungen, Regeln und Abläufen

• Entgegennahme und Abwicklung von Bestellungen, die im Wege des Fernabsatzes vorgenommen wer- den (Bestellungen, bei denen ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden wie zB Bestellung per Post, Katalog, Internet, Telefon oder Fax) sowie damit verbundene Auskünfte und Beratungstätigkeit

• Dekoration nach genauen Vorgaben, meist direkt in der Filiale. Umsetzung und/oder Kontrolle von vor- gegebenen Standards

3.4. Beschäftigungsgruppe D

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.4.1. Arbeitnehmerinnen, die in einem klar und ein- deutig definierten Tätigkeitsbereich, eigenständig und eigenverantwortlich wiederkehrende (teilstan- dardisierte) Aufgabenstellungen bearbeiten. Sie sind für ein ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis verant- wortlich und treffen im Rahmen ihres Verantwortungs- bereiches eigenständig Entscheidungen. Die Tätigkei- ten setzen regelmäßig Kompetenzen voraus, die für die Bearbeitung weitgehend standardmäßiger, aber umfangreicher kaufmännischer, administrativer oder technischer Aufgaben erforderlich sind. Die Tätigkeit erfordert grundlegende Kommunikationskompeten- zen, Kundenorientierung und Teamfähigkeit, weil im regelmäßigen Kontakt mit Kundinnen, Lieferantinnen oder in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen Informa- tionen ausgetauscht und spezifische Beratungen durchgeführt werden.

Sowie Arbeitnehmerinnen, die eine gewerbliche Lehre oder eine Lehre in der Buch- und Medienwirtschaft, als Drogistin, als Foto- und Multimediakauffrau, als pharmazeutisch kaufmännische Assistenz oder eine fachlich gleichwertige Schulausbildung bzw einen gleichwertigen Qualifikationserwerb erfolgreich ab- geschlossen haben, sofern diese Ausbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Weiters erfasst diese Be- schäftigungsgruppe Arbeitnehmerinnen, die eine zer- tifizierte Weiterbildung absolviert haben, sofern diese den Kriterien des Zusatzprotokolls 8.1. entspricht und für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Arbeitnehmerinnen, die die Ausbildnerinnenprüfung absolviert haben und regelmäßig mit der fachlichen Ausbildung von Lehrlingen betraut sind.

Ferner Arbeitnehmerinnen, die regelmäßig standardi- sierte kaufmännische und/oder administrative Aufga- ben und/oder Verkaufstätigkeiten entsprechend der Beschäftigungsgruppe C in einer Fremdsprache erle- digen, sofern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstgeberin verlangt wird. Als Fremdsprache gelten alle Sprachen außer der Staats- sprache Deutsch laut Bundesverfassung. Arbeitnehmerinnen, der Arbeitswelt Verkauf & Ver- trieb, die zusätzlich zu einer oder mehreren Standard- tätigkeiten entsprechend den vier Tätigkeitsfeldern in der Beschäftigungsgruppe C mindestens eine der fol- genden qualifizierten Zusatztätigkeiten ausüben:

a) Kundenberatung unter Anwendung vertiefter Wa- renkenntnisse (siehe Zusatzprotokoll 8.1.),

b) Kundenberatung unter Anwendung von Kenntnis- sen, welche in einer unternehmensspezifischen oder allgemein anerkannten Weiterbildung erwor- ben wurden (siehe Zusatzprotokoll 8.1.),

c) Anleitung, Aufsicht und Kontrolle von SB Arbeitsabläufen oder -prozessen, die vom Kunden eigen- ständig durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn mehrere Kunden/Prozesse gleichzeitig zu überwachen sind,

d) Abwicklung von Reklamations- und/oder Um-

tauschvorgängen für deren Bearbeitung eine ei-

gene Befugnis notwendig ist,

e) Durchführung von Bestellungen, auch auf Basis

von Systemvorschlägen, unter Berücksichtigung von mehreren Faktoren, wie zB Verderb, Schwund, Saison, regionale Veranstaltungen, ..., die Einfluss auf die Bestellmenge haben,

f) Demonstration und Anleitung bei einzelnen Tätig- keiten (praktische Anleitung = Arbeitnehmerin zeigt einer anderen einen Arbeitsablauf und führt mit ihr die notwendigen praktischen Übungen durch),

g) das Herstellen oder Zusammenstellen von Produk- ten nach eigenen Maßstäben. Die Arbeitnehmerin arbeitet weitgehend individuell und/oder erarbei- tet lösungsorientierte Produkte nach den indivi- duellen Bedürfnissen eines Kunden. Sie trägt mit ihren Kenntnissen zum Gelingen der Produkther- stellung bei,

h) die Arbeitnehmerin dekoriert nach groben Vorga- ben, ist meist filialübergreifend tätig und/oder kontrolliert die Umsetzung von Vorgaben (Dekora- teurinnen und Visual Merchandiser).

3.5. Beschäftigungsgruppe E

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.5.1. Arbeitnehmerinnen, die in ihrem definierten Aufgabengebiet im Rahmen von grob umrissenen Vorgaben eigenständig auch an nicht-standardisier- ten Aufgabenstellungen arbeiten. Sie sind für ein ord- nungsgemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich und treffen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ei- genständig Entscheidungen. Sie erledigen umfassen- de Fach- bzw Beratungsaufgaben, die eine fortge- schrittene Beratungs- und Lösungskompetenz erfor- dern, dh ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kun- denorientierung und Teamfähigkeit aber auch grundlegende Verhandlungsfähigkeit etwa für Ver- handlungen im Verkaufsgespräch.

Außerdem erfordern diese Tätigkeiten Sach- und Fachkompetenzen für die Bearbeitung umfangrei- cher, nur teilweise standardisierter kaufmännischer, administrativer oder technischer Aufgaben.

Ferner Arbeitnehmerinnen, die eine berufsbildende höhere Schule absolviert haben, sofern diese Ausbil- dung für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstge- berin verlangt wird.

Sowie Arbeitnehmerinnen, die regelmäßig kaufmän- nische und/oder administrative Aufgaben und/oder Verkaufstätigkeiten schriftlich und mündlich entspre- chend der Beschäftigungsgruppe D in einer Fremd- sprache erledigen, sofern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstgeberin ver- langt wird. Als Fremdsprache gelten alle Sprachen außer der Staatssprache Deutsch laut Bundesverfas- sung.

Arbeitnehmerinnen der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb, die zusätzlich zu einer oder mehreren Standardtätig- keiten entsprechend den vier Tätigkeitsfeldern in der Beschäftigungsgruppe C mindestens eine der folgen- den besonders qualifizierten Zusatztätigkeiten aus- üben:

a) Fachlich vertiefte, lösungsorientierte Beratung. Kundenberatungsbeziehungen sind eher langfris- tig, das Produkt bzw die Lösung braucht Kenntnis über komplexere Rahmenbedingungen

b) VerwaltungdesTresors,desStandgeldesund/oder Abrechnung barer und unbarer Zahlungsmittel so- wie Einsatzplanung des Kassenpersonals

c) Reklamationen, die weitreichende Herausforde- rungen hervorrufen. Arbeitnehmerinnen, erarbei- ten hier kraft ihrer Befugnisse Kulanzlösungen und dürfen diese mit dem Kunden verhandeln.

d) Einschulung auf einen Arbeitsbereich inkl theoreti- schen Hintergrundwissens und die systemischen Zusammenhänge (Anmerkung: gemeint sind Zusammenhänge innerhalb eines größeren Betriebes, ...)

e) Kundenspezifische Lösungen/Angebote werden

auf Basis individueller Anforderungen geplant

und erstellt.

f) Es werden Verhandlungen zur eigenständigen Gestaltung von Kaufverträgen geführt. Die Preisgestaltung erfolgt nach allgemeinen Vorgaben. Kostenvoranschläge werden eigenständig erstellt.

3.6. Beschäftigungsgruppe F

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.6.1. Arbeitnehmerinnen, die in ihrem Aufgabenge- biet weitgehend eigenständig umfassende, nicht- standardisierte Fachfragen bzw Beratungsaufgaben übernehmen und/oder in größerem Umfang planen- de, konzeptionelle, organisierende und anleitende Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitnehmerinnen treffen umfangreiche operative Entscheidungen, die andere betriebliche Bereiche beeinflussen, und bereiten stra- tegische Entscheidungen vor. Sie tragen die Verant- wortung für die Arbeitsergebnisse in ihrem Aufgabengebiet und ihrer Organisationseinheit. Neben den überdurchschnittlichen Fach- und Sach- kenntnissen zur Bearbeitung komplexer Aufgaben- stellungen sind fortgeschrittene soziale Kompetenzen, insbesondere Kundenorientierung und Teamfähigkeit, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Motivations- und Konfliktfähigkeit, beispielsweise für die Verhandlungen mit Kundinnen und Lieferantin- nen, aber auch für die Zusammenarbeit im Unternehmen erforderlich.

3.7. Beschäftigungsgruppe G

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.7.1. Arbeitnehmerinnen, die für eine größere Fach- abteilung, eine Stabstelle oder für ein räumlich abge- grenztes Gebiet die vollkommen eigenständige Bear- beitung komplexer Fachfragen und schwieriger Tätig- keiten übernehmen und/oder umfangreiche strategi- sche Entscheidungen, die den Betriebsablauf maß- geblich beeinflussen, weitgehend selbstständig treffen und verantworten. Sie sind im Rahmen ihres Aufgabengebietes sowohl für die Arbeitsergebnisse der Organisationseinheit als auch für die Ziel-/Planerreichung verantwortlich.

Neben herausragenden Fach- und Sachkenntnissen zur Bearbeitung komplexer Aufgabenstellungen sind ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere Kundenorientierung und Teamfähigkeit, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie hohe Motivations- und Konfliktfähigkeit, beispielsweise für die Verhandlungen mit Kundinnen, Lieferantinnen und Ge- schäftspartnerinnen erforderlich.

3.7.2. Arbeitnehmerinnen, die für einen Unterneh- mensteil, eine größere Fachabteilung, eine Stabstelle oder für ein räumlich abgegrenztes Gebiet Führungs- verantwortung und entsprechende Befugnisse haben. Sie leiten regelmäßig und dauerhaft die Mitarbeiter- innen und Führungskräfte ihrer Organisationseinheit fachlich an und nehmen disziplinäre Führungsaufga- ben wahr. Sie planen, organisieren, koordinieren und kontrollieren die Aufgabenerfüllung zwischen den ei- genen Abteilungen und Abteilungen anderer Fachbe- reiche. Sowie Führungskräfte, die eigenständig Perso- nalentscheidungen treffen und/oder ihnen unterstell- te Arbeitnehmerinnen der Beschäftigungsgruppen A bis G führen.

3.8. Beschäftigungsgruppe H

Diese Beschäftigungsgruppe umfasst

3.8.1. Arbeitnehmerinnen mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihren Wirkungsbereichen entscheidend beeinflussenden Stellungen.

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