Ansprechpartner für Mitarbeiter:innen mit Behinderung
In meiner Rolle als Ansprechpartner im Betriebsrat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit begünstigter Behinderung bin ich Ihre erste Anlaufstelle.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben. Sei es bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten, Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz, Hilfe bei Anträgen oder Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung - ich bin hier, um zu helfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass man als "begünstigt behindert" gilt, wenn der Behindertengrad 50% oder höher ist und ein Feststellungsbescheid vorliegt. Ich stehe auch zur Verfügung, um Fragen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beantworten, die zwar einen Behindertenausweis haben, aber den Status "begünstigt behindert" nicht besitzen.
Alle Anfragen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Hermann Tiefenbacher
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