Wenn Ihr Geschäft eine Feier veranstaltet, so können Sie beim Betriebsrat schriftlich per Mail an Herrn Döcker oder Herrn Obermüller, einen finanziellen Zuschuss je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter anfordern. Dieser Betrag kann einmal pro Kalenderjahr für gemeinsame gesellige Veranstaltungen beansprucht werden, es muss nicht unbedingt die Weihnachtsfeier sein. Jedoch kann er nur einmal pro Person und Jahr ausbezahlt werden.
Zuerst laden sie sich das FORMULAR herunter. Anschließend tragen sich alle Kolleginnen und Kollegen die an der Feier teilnehmen in dieses ein und bestätigen die Teilnahme mit Ihrer Unterschrift.
Im Anschluss senden sie dieses Formular an raimund(dot)doecker(at)hartlauer(dot)at oder werner(dot)obermueller(at)hartlauer(dot)at.
Nach Erhalt der Unterschriftenliste wird das Geld überwiesen. Nach erfolgter gemeinsamer Unternehmung, ist bitte eine Kopie der Rechnung an raimund(dot)doecker(at)hartlauer(dot)at oder werner(dot)obermueller(at)hartlauer(dot)at. zu senden.
Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unterstützt der Betriebsrat die Feierlichkeit mit EUR 13,50
Wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Unternehmen Hartlauer tätig ist, hat Sie/Er Anspruch auf Zuschüsse bei folgenden erfreulichen Anlässen :
Für dieses Ereignis gibt es vom Betriebsrat einen Zuschuss von
EUR 80,-
für eine erfolgreiche Lehrabschluss- prüfung überweisst der Betriebsrat einen Zuschuss von EUR 40,-
für diese erhält man vom Betriebsrat EUR 80,-
Bei einer Geburt erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ab 1.1.2018 Gutscheine von C&A in der Höhe von EUR 50,-
Bitte mailen Sie jeweils eine Kopie der Urkunde mit Angabe von Geschäft, Name, Verkäufernummer und Ihrer Bankverbindung (IBAN) an raimund(dot)doecker(at)hartlauer(dot)at oder werner(dot)obermueller(at)hartlauer(dot)at.
Zuschüsse für ununterbrochene Firmenzugehörigkeit
Dienstjubilare erhalten ohne Anforderung den Zuschuss.
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