Wenn Ihr Geschäft eine Feier oder gemeinsame Unternehmung veranstaltet, so können Sie beim Betriebsrat, schriftlich per Mail an Herrn Döcker, einen finanziellen Zuschuss je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter anfordern. Dieser Betrag kann einmal pro Kalenderjahr für gemeinsame gesellige Veranstaltungen beansprucht werden, es muss nicht unbedingt die Weihnachtsfeier sein. Jedoch kann er nur einmal pro Person und Jahr ausbezahlt werden. Dieser Zuschuss kann nur Geschäfts- bzw Abteilungsweise (Zentrale, Optik WS, HG Fertigung oder auch Akademie) angefordert werden. Anforderungen für Einzelpersonen sind nicht möglich.
Wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Unternehmen Hartlauer tätig ist, hat Sie/Er Anspruch auf Zuschüsse bei folgenden erfreulichen Anlässen. Dem Betriebsrat werden die entsprechenden Dokumente einmal monatlich von der Lohnverrechnung zur Verfügung gestellt, und auch die Überweisungen erfolgen im gleichen monatlichen Rhythmus.
Für dieses standesamtliche Ereignis gibt es vom Betriebsrat einen Zuschuss von EUR 80,-
Bei einer Geburt erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, einen Gutschein von C&A in der Höhe von EUR 25,- und einen Gutschein von Hofer im Wert von EUR 40,-
Für die bestandene Lehrabschlussprüfung erhält der Prüfling vom Betriebsrat einen Gutschein der Firma Hofer, im Wert von EUR 40,-
für diese erhält man vom Betriebsrat Hofer Einkaufsgutscheine im Wert von EUR 80,-
Zuschüsse für ununterbrochene Firmenzugehörigkeit
Dienstjubilare erhalten ohne Anforderung den Zuschuss.
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