Finanzen und Unterstützung

Wenn Ihr Geschäft eine Feier oder gemeinsame Unternehmung veranstaltet, so können Sie beim Betriebsrat, schriftlich per Mail an Herrn Döcker, einen finanziellen Zuschuss je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter anfordern. Dieser Betrag kann einmal pro Kalenderjahr für gemeinsame gesellige Veranstaltungen beansprucht werden, es muss nicht unbedingt die Weihnachtsfeier sein. Jedoch kann er nur einmal pro Person und Jahr ausbezahlt werden. Dieser Zuschuss kann nur Geschäfts- bzw Abteilungsweise (Zentrale, Optik WS, HG Fertigung oder auch Akademie) angefordert werden. Anforderungen für Einzelpersonen sind nicht möglich.

  • Der Anforderungszeitraum ist vom 1.1 bis 31.12 des laufenden Jahres.
  • Nachträgliche Anforderung für das Vorjahr ist nicht möglich.
  • Zuerst laden sie das FORMULAR herunter. Anschließend tragen sich alle Kolleginnen und Kollegen die an der Feier teilnehmen in dieses ein und bestätigen mit ihrer Unterschrift bestätigen die Mitarbeiter:innen die Teilnahme.

Wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Unternehmen Hartlauer tätig ist, hat Sie/Er Anspruch auf Zuschüsse bei folgenden erfreulichen Anlässen. Dem Betriebsrat werden die entsprechenden Dokumente einmal monatlich von der Lohnverrechnung zur Verfügung gestellt, und auch die Überweisungen erfolgen im gleichen monatlichen Rhythmus.

Eheschliessung/ Verpartnerung

Für dieses standesamtliche Ereignis gibt es vom Betriebsrat einen Zuschuss von EUR 80,-


Zuschuss bei Niederkunft

Bei einer Geburt erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, einen Gutschein von C&A in der Höhe von EUR 25,- und einen Gutschein von Hofer im Wert von EUR 40,-

Bestandene Lehrabschlussprüfung

Für die bestandene Lehrabschlussprüfung erhält der Prüfling vom Betriebsrat einen Gutschein der Firma Hofer, im Wert von EUR 40,-


Bestandene Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bzw. Meisterprüfung

für diese erhält man vom Betriebsrat Hofer Einkaufsgutscheine im Wert von EUR 80,-

Firmenzugehörigkeit

Zuschüsse für ununterbrochene Firmenzugehörigkeit

  • bei 10 Jahren – EUR 50,-
  • bei 15 Jahren – EUR 80,-
  • bei 20 Jahren – EUR 120,-
  • bei 25 Jahren – EUR 160,-
  • bei 30 Jahren – EUR 200,-
  • bei 35 Jahren – EUR 240,-
  • bei 40 Jahren – EUR 280,-
  • bei 45 Jahren – EUR 320,-

Dienstjubilare erhalten ohne Anforderung den Zuschuss.

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