Gehaltstafeln Akustik 2026

Alle Beträge sind in EUR und Brutto sowie ohne Gewähr

Lehrlingseinkommen




1. Lehrjahr
1026,-

2. Lehrjahr
1200,-

3. Lehrjahr
1518,-

4. Lehrjahr
2000,-





Verwendungsgruppe I




Im 1. und 2. VWGJ*
1960,54

nach 2 VWGJ
2058,43


nach 4 VWGJ2190,76


nach 6 VWGJ2323,12


nach 8 VWGJ2455,45


nach 10 VWGJ2588,72


nach 12 VWGJ2703,75


nach 15 VWGJ2914,69






Verwendungsgruppe II




Im 1. und 2. VWGJ
2199,15


nach 2 VWGJ
2350,62


nach 4 VWGJ2502,07


nach 6 VWGJ2655,45


nach 8 VWGJ2809,08


nach 10 VWGJ2962,72


nach 12 VWGJ3094,32


nach 15 VWGJ3335,74






Verwendungsgruppe III




Im 1. und 2. VWGJ*
2727,40


nach 2 VWGJ
2918,14


nach 4 VWGJ3109,21


nach 6 VWGJ3300,16


nach 8 VWGJ3491,06


nach 10 VWGJ3682,-


nach 12 VWGJ3845,61


nach 15 VWGJ4145,62






Verwendungsgruppe IV




Im 1. und 2. VWGJ
3415,01


nach 2 VWGJ
3654,05


nach 4 VWGJ3893,09


nach 6 VWGJ4132,15


nach 8 VWGJ4371,19


nach 10 VWGJ4610,26

nach 12 VWGJ4815,15


nach 15 VWGJ5190,77






Verwendungsgruppe IV

(neue Meister ab 01.01.2016)




Im 1. bis 4 VWGJ
3415,01


nach 4 VWGJ
3654,05


nach 6 VWGJ3893,09


nach 8 VWGJ4132,15


nach 10 VWGJ4371,19


nach 12 VWGJ4610,26


nach 14 VWGJ4815,15


nach 17 VWGJ5047,10






*VWGJ = Verwendungsgruppenjahr



Erklärung der Verwendungsgruppen

Verwendungsgruppe I:

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die schematische oder mechanische Arbeiten verrichten, die als einfache Hilfsarbeiten zu werten sind. z. B.: Kaufmännische, administrative und technische Hilfskräfte; EDV-mäßige Erfassung und Sicherung von Daten und Texten während der Anlernzeit (höchstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten).

Verwendungsgruppe II:

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die einfache, nicht schematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen. Kaufmännische und administrative Angestellte:

z. B.: Schreibkräfte, Fakturistin mit einfacher Verrechnung, Telefonistin und Angestellte in Call- und Servicecentern mit einfacher Auskunftserteilung, qualifizierte, kaufmännische und administrative Hilfskräfte, Inkassantln ohne facheinschlägige Berufsausbildung, Verkäuferin im Detailgeschäft, EDV-mäßige Erfassung und Sicherung von Daten und Texten. Technische Angestellte: z.B.: qualifizierte technische Hilfskräfte, Technische Zeichnerin (CAD) im Sinne der obigen Tätigkeitsmerkmale.

Verwendungsgruppe III:

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbständig erledigen. Kaufmännische und administrative Angestellte: z. B.: Bürokräfte mit Korrespondenztätigkeit, Bürokräfte in Buchhaltung, Bürokräfte mit einfacher Fremdsprachentätigkeit, Sekretärin im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Angestellte im Büro, Lager und Versand mit facheinschlägiger Berufsausbildung, Sachbearbeiterln mit einschlägigen Fachkenntnissen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, selbständige Tätigkeiten in der Datenerfassung, Verkäuferin mit Fachkenntnissen oder Fremdsprachenkenntnissen, diplomiertes Krankenpflegepersonal, Vertreterin im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Programmiererin, Fakturistln, Telefonistin und Angestellte in Call- und Servicecentern mit qualifizierter Auskunftserteilung. Technische Angestellte:

z. B.: Technikerin mit besonderen Fachkenntnissen während der branchenspezifischen Einarbeitungszeit, technische Zeichnerin (CAD) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Technikerin im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale.

Verwendungsgruppe IV:

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkennt­nisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.

Kaufmännische und administrative Angestellte:

z. B.: Sachbearbeiterin mit Führungsaufgaben, Sachbearbeiterln mit fremdsprachlicher Korrespondenz, Sekretärin im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Assistentin, Schulungsleiterln, Trainerln, Logistikerln, Bürokräfte mit qualifizierter Korrespondenz, Bürokräfte mit qualifizierter Fremdsprachentätigkeit, selbständige Buchhalterin, Versandleiterln, Analytikerln, Vertreterin, Verkäuferin im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, selbständige Filialleiterln, Hauptmagazineurln, Angestellte, die regelmäßig (z.B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) die Angestellten der Verwendungsgruppe V vertreten.

Technische Angestellte: z. B.:Konstrukteure mit CAD, Technikerin im Sinne der obigen Tätigkeits­merkmale, technische Einkäuferin, selbständige Arbeitsvorbereiterln, selbständige Ablauf-(Termin-)Planerln, selbständige Materialprüfer mit einschlägigen besonderen Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, selbständige Vor- und Nachkalkulanten, Entwicklungstechnikerln, Sicherheitsfachkräfte.

Verwendungsgruppe IV – Meister (Meister ab 01.01.16)

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.

Angestellte, die als Meister beschäftigt werden und überwiegend mit der selbständigen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Arbeitergruppen (zwei oder mehr Arbeiter) beauftragt sind und die die Voraussetzungen der Einstufung in die Meistergruppe nicht erfüllen.

Druck- und Satzfehler vorbehalten

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Hartlauer unterstehen dem Handels KV.

Darum handelt es sich hier um Gehaltstafeln der Firma Hartlauer welche auf Basis des Metaller KV 2015 erstellt wurden.

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